Kosten sollten nicht das bestimmende Thema sein.

Wir finden in jedem Fall eine Lösung!

Honorare | Kosten | Transparente Abrechnung

Die Verrechnung meiner Leistungen stimme ich vorab persönlich mit Ihnen ab und passe sie an Ihren individuellen Bedarf an.

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit über die zu erwartenden Kosten haben und Ihre Entscheidung auf einer transparenten Grundlage treffen können. Daher informiere ich Sie frühzeitig über das passende Abrechnungsmodell sowie die voraussichtliche Kostenentwicklung.

Regelmäßige, nachvollziehbare Abrechnungen gewährleisten, dass Sie stets den Überblick behalten. Sie wissen jederzeit, welche Leistungen bereits erbracht wurden und welche Kosten bislang angefallen sind.

So bleibt unsere Zusammenarbeit klar, transparent und verlässlich.

Erste Beratung

Ich biete eine erste allgemeine rechtsanwaltliche Beratung zum Pauschalhonorar von EUR 150,00 (inkl. 20% USt) für eine Dauer von bis zu 30 Minuten an.

Diese Erstberatung dient der Orientierung und Einordnung Ihrer rechtlichen Situation. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Fragen sowie einen Überblick über mögliche nächste Schritte.

Bitte beachten Sie:

Eine abschließende rechtliche Beurteilung ohne Prüfung der zugrundeliegenden Unterlagen ist nicht möglich.

Eine vertiefte Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls sowie die Durchsicht und rechtliche Beurteilung von Verträgen, Vereinbarungen, Testamenten oder ähnlichen Dokumenten sind vom Pauschalhonorar nicht umfasst.

Diese Leistungen biete ich gesondert an und verrechne sie nach Aufwand.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese häufig die Kosten der Erstberatung ganz oder teilweise. Auf Wunsch rechne ich den gedeckten Anteil direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass Sie lediglich einen allfälligen Differenzbetrag zu begleichen haben.

Direktverrechnung mit Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen

Ich übernehme für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung.

Bei erteilter Kostendeckung rechne ich direkt mit der Versicherung ab – einfach und unkompliziert.

Bitte beachten Sie :

Die Versicherung übernimmt die Kosten jedoch nicht in jedem Fall vollständig. Häufig erfolgt die Deckung nur im Ausmaß tariflicher Sätze oder bis zu einer bestimmten Obergrenze; ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist von Ihnen selbst zu tragen.

Abrechnungsmodelle

Stundensatz

Bei der Verrechnung nach Stundensatz erfolgt die Honorierung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.

Vor einer Beauftragung gebe ich Ihnen eine realistische Aufwandsschätzung; in geeigneten Fällen kann zur Begrenzung Ihres Kostenrisikos eine Kostenobergrenze vereinbart werden.

Rechtsanwaltstarif (RATG & AHK)

Alternativ biete ich die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) an.

Die Höhe des Honorars richtet sich dabei vor allem nach dem Streitwert.

Pauschalhonorar

Für bestimmte, regelmäßig wiederkehrende Leistungen mit gut abschätzbarem Aufwand (z.B. Immobilienkaufverträge, AGB etc.) kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Dadurch ist Ihr Kostenrisiko von Anfang an klar begrenzt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Rechtsanwaltshonorar finden Sie auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich > Bürgerservice – Honorarrichtlinien (Stand Juli 2026; für den Inhalt wird keine Haftung übernommen):

https://raknoe.at/buergerservice-honorarrichtlinien/