Nachbarrecht Österreich: Grillrauch, Lärm und Immissionen
Im Nachbarrecht in Österreich stellt sich häufig die Frage, welche Einwirkungen vom Nachbargrundstück noch hinzunehmen sind und wann eine unzulässige Beeinträchtigung vorliegt.
Nach § 364 Abs 2 ABGB müssen Grundstückseigentümer Immissionen nicht dulden, wenn diese
- das ortsübliche Maß überschreiten und
- die ortsübliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
Maßgeblich ist dabei nicht das persönliche Empfinden, sondern eine objektive Beurteilung aus Sicht eines durchschnittlichen Menschen im selben Wohngebiet.
Was sind Immissionen?
Immissionen sind Einwirkungen, die vom Nachbargrundstück ausgehen und auf das eigene Grundstück einwirken.
Dazu zählen insbesondere
- Lärm,
- Rauch,
- Gerüche,
- Erschütterungen,
- Wärme und
- Gase.
In der Praxis geht es oft um Lärmbelästigung durch Poolpumpen, nächtliche Feiern oder Dauergrillen sowie um Grillrauch, Feuerkörbe oder andere Geruchsbelästigungen. Auch Erschütterungen durch Bauarbeiten oder Verdichter können unter den Immissionsbegriff fallen.
Wann sind Immissionen unzulässig?
Unzulässig sind Immissionen dann, wenn sie
- das ortsübliche Maß überschreiten und
- die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
Die Beurteilung hängt immer von den konkreten örtlichen Verhältnissen ab, etwa von der Lage des Grundstücks, der Bebauung, der Häufigkeit und Intensität der Störung sowie von der Art des Wohngebiets.
Grillen kann daher im Einzelfall ortsüblich sein, während dauerhafter Grillrauch oder wiederkehrender Lärm eine unzulässige Immission darstellen kann.
Was tun bei Lärmbelästigung oder Grillrauch?
1. Gespräch suchen
Sprechen Sie den Nachbarn zunächst ruhig und konkret auf die Störung an.
Wichtig sind möglichst genaue Angaben zu Uhrzeit, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung.
2. Beweise sichern
Führen Sie ein Protokoll über die Vorfälle und dokumentieren Sie die Beeinträchtigungen nach Möglichkeit mit Fotos, Videos oder Tonaufnahmen.
Eine saubere Dokumentation kann für eine spätere rechtliche Durchsetzung entscheidend sein.
3. Rechtslage prüfen
Prüfen Sie bestehende Hausordnungen, lokale Vorschriften und Ruhezeiten.
Gerade bei wiederkehrender Lärmbelästigung oder bei Grillrauch in Wohnanlagen können zusätzliche Regelungen relevant sein.
4. Schriftlich auffordern
Bleibt eine Lösung aus, kann eine schriftliche Aufforderung oder ein anwaltliches Schreiben sinnvoll sein.
Darin kann auf § 364 ABGB hingewiesen und die Unterlassung bestimmter Immissionen verlangt werden.
5. Unterlassungsklage einbringen
Führt auch das nicht zum Erfolg, kommt eine Unterlassungsklage in Betracht.
Das Gericht prüft dann, ob eine unzulässige Immission vorliegt und ob die Beeinträchtigung das ortsübliche Maß überschreitet sowie die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt.
Rechtliche Unterstützung im Einzelfall
Bei Immissionen im Sinne des österreichischen Nachbarrechts kommt es immer auf den konkreten Sachverhalt an.
Ob Grillrauch, Lärm oder andere Einwirkungen rechtlich zulässig sind, hängt von den örtlichen Verhältnissen und der Intensität der Störung ab.
Eine rechtliche Prüfung ist daher im Einzelfall sinnvoll, bevor weitere Schritte gesetzt werden.
Gerne unterstütze ich Sie dabei!