Gewährleistungsrecht
Wenn eine Ware oder eine Leistung mangelhaft ist, haben Sie je nach Fall Anspruch auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Vertragsauflösung (Wandlung).
Entscheidend ist dabei nicht, ob den Verkäufer oder Dienstleister ein Verschulden trifft.
Typische Fälle sind Mängel an Fahrzeugen, Maschinen, Haushaltsgeräten, Handwerkerleistungen, IT-Dienstleistungen oder im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf.
Ich prüfe Ihre Ansprüche, setze Fristen und vertrete Sie gegenüber Vertragspartnern, Versicherungen und erforderlichenfalls auch vor Gericht.
Schadenersatzrecht
Schadenersatz setzt grundsätzlich ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraus.
Je nach Fall können auch Schmerzengeld, Verdienstentgang oder andere Folgeschäden ersetzt werden.
Typische Beispiele sind Verkehrsunfälle, Behandlungsfehler, Vertragsverletzungen, Wasserschäden, Baufehler oder Schäden durch Dritte.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Fristen beachten
Im Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht gelten strenge Fristen (2 oder 3-Jahre!).
Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.
Eine rasche rechtliche Prüfung ist daher besonders wichtig.